Am 1.1.2011 ist das neue Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifika-tionsnummer (UID) in Kraft getreten. Jedes Unternehmen erhält eine einheitli-che Identifikationsnummer zugeteilt. Diese ersetzt sämtliche in der öffentlichen Verwaltung existierenden ID-Nummern. Sie wird Ihnen in den nächsten Tagen vom Bundesamt für Statistik (BFS) per Post zugestellt.
Somit wird auch die MWSt-Nummer durch diese UID ersetzt. Ab dem 1. Januar 2011 gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren. Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Sie nur noch die neue UID mit Zusatz „MWST“ verwenden.
Im 1. Semester 2011 wird Ihnen auch die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabtei-lung Mehrwertsteuer ein ausführliches Orientierungsschreiben zustellen.
Achtung: Nicht zu verwechseln ist die UID der Schweiz mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Europäischen Union (UID), die der Überprüfung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs in Europa dient.
Wir empfehlen Ihnen momentan nichts zu unternehmen. Wir werden Ihnen im 2. Semester 2011 eine detaillierte Empfehlung abgeben.
Falls Sie bereits heute Fragen haben, steht Ihnen unser Team selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung.